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agb.

gegenstand der agb.

  1. die nachstehenden allgemeinen geschäftsbedingungen gelten für alle rechtsgeschäfte der pops marketing gmbh, nachfolgend «pops marketing» genannt, mit ihren vertragspartnern, nachstehend «kunde» genannt und regeln deren rechtsverhältnis.

  2. von diesen allgemeinen geschäftsbedingungen abweichende bedingungen des kunden werden von pops marketing nur nach gesonderter und schriftlicher anerkennung akzeptiert.

  3. pops marketing behält sich das recht vor, diese agb jederzeit ohne mitteilung anzupassen, sofern nicht anders angekündigt mit sofortiger wirkung.

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vergütung.

  1. pops marketing handelt gegenüber dritten (zum beispiel werbeanbieter, druckerei, verlagsunternehmen) im auftrag und im namen des kunden. rechnungen von drittlieferanten werden auf den namen des kunden ausgestellt und an pops marketing zur kontrolle und weiterleitung gesandt.

  2. zahlungen sind, sofern zwischen den parteien nicht anders geregelt, innert 30 tagen nach rechnungsstellung fällig. bei einer überschreitung ab 60 tagen der fälligkeit steht pops marketing ohne weitere mahnung ein anspruch auf verzugszinsen in der mindesthöhe des gesetzlichen verzugszinses zu. das recht zur geltendmachung eines darüberhinausgehenden schadens bleibt von dieser regelung unberührt.

  3. verrechnungen von forderungen des kunden mit jenen von pops marketing sind nicht zulässig.

  4. mahnkosten und die kosten – auch aussergerichtlicher – anwaltlicher investitionen gehen zu lasten des kunden.

  5. wird nicht ausdrücklich ein pauschalpreis verabredet, so hat der kunde den effektiven aufwand (inkl. auslagen) zu vergüten. der effektive aufwand wird erst nach der ablieferung des auftragsergebnisses berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  6. pops marketing kann dem kunden teilzahlungen in rechnung stellen. diese teilleistungen müssen nicht in einer für den kunden nutzbaren form vorliegen und können auch als reine arbeitsgrundlage auf seiten von pops marketing verfügbar sein.

  7. bei rücktritt vom vertrag oder kündigung vor abschluss des vertrages und/oder wenn sich die voraussetzungen für die leistungserstellung ändert, sind pops marketing durch den kunden alle bereits angefallenen kosten zu ersetzen und pops marketing wird von jeglichen verbindlichkeiten gegenüber dritten freigestellt.

  8. alle in angeboten und aufträgen genannten preise und die daraus resultierend zu zahlenden honoraren verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen umsatzsteuer in der jeweils geltenden höhe.

  9. einwendungen gegen entgeltabrechnungen von pops marketing sind sofort nach rechnungserhalt, spätestens aber 10 tage nach abrechungs- oder rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die fälligkeit berührt wird, zu erheben. die unterlassung rechtzeitiger einwendungen gilt als genehmigung.

  10. im zusammenhang mit dem auftrag werden alle eventuell anfallenden spesen mit dem kunden abgesprochen und separat in rechnung gestellt. dies gilt ebenso für weitere projekt-neben- resp. drittkosten.

 

geistiges eigentum.

  1. sämtliche immaterialgüterrechte (insbesondere urheberrecht) der auftragsergebnissen bleibt bei der pops marketing. erst nach der vollständigen honorarbegleichung gehen alle nutzungsrechte zum gebrauch an den kunden über. pops marketing verzichtet ausdrücklich auf weitere entgeltungen, die aus weiteren rechten an der gestaltung hervorgehen. der kunde darf die gestaltungsarbeit von pops marketing auch dann frei verwenden, wenn keine weitere zusammenarbeit mehr besteht.

  2. pops marketing behält sich das recht vor, die gestaltungsarbeit in angemessener art für eigenwerbung zu publizieren, namentlich in fachartikeln, büchern, social-networks oder auf der website pops.marketing.

  3. pops marketing behält sich ausdrücklich das recht auf namensnennung des kunden als referenz vor. auch nach projektabschluss darf eine solche werkreferenz durch den kunden nicht entfernt werden, ausser im falle einer kompletten neu-entwicklung durch einen anderen dienstleister. in einem solchen falle ist es nicht gestattet, irgendwelche arbeiten von emem weiter zu verwenden oder als arbeiten von dritten darzustellen.

  4. die übertragung eingeräumter nutzungsrechte an dritte und/oder mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im erstauftrag geregelt, gesondert honorarpflichtig und bedürfen der einwilligung von pops marketing. über den umfang der nutzung steht pops marketing ein auskunftsanspruch zu.

  5. die daten eines abgeschlossenen auftrages gehören dem kunden und werden nach abschluss des projektes auf wunsch auf einem datenträger überlassen. sie werden ebenfalls bei pops marketing ohne gewährleistungspflicht archiviert.

 

haftung.

  1. pops marketing übernimmt keinerlei haftung für leistungen dritter. die haftung für hilfspersonen wird ausgeschlossen.

  2. die haftung von pops marketing ist auf vorsatz und grobe fahrlässigkeit beschränkt.

  3. pops marketing haftet nicht für vom kunden zur verfügung gestellte inhalte und materialien wie bilder, texte oder ähnliches.

  4. ausdrucke, testaufschaltungen usw. sind vom kunden umgehend nach erhalt auf korrektheit zu prüfen; ein gut zum druck oder gut zum bildschirm ist eine verbindliche erklärung zur korrektheit der betreffenden dienstleistungsergebnisse.

  5. das risiko der rechtlichen zulässigkeit der von pops marketing geleisteten arbeiten wird vom kunden vollständig getragen.

  6. pops marketing gibt keine erfolgsgarantien ab.

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gewährleistung.

  1. pops marketing übernimmt keinerlei gewährleistung für leistungen dritter. allfällige gewährleistungsansprüche werden dem kunden abgetreten.

  2. allfällige mängel in bezug auf leistungen von pops marketing sind innerhalb von 10 tagen ab ablieferung des betreffenden produktes vom kunden schriftlich und dokumentiert zu rügen. die frist- und formgerechte mängelrüge ist voraussetzung für die geltendmachung von mängelrechten gegenüber pops marketing.

  3. als mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare abweichungen von den in der offerte oder pflichtenheft beschriebenen leistungsmerkmale und funktionalitäten. konzeptionelle oder technische änderungen im rahmen der umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.

  4. pops marketing gewährt keinerlei weitergehende garantie für die funktionalität, die fehlerfreiheit, die tauglichkeit oder sonstige eigenschaften der gelieferten dienstleistungsergebnisse.

  5. nach frist- und formgerechter mängelrüge werden nach wahl von pops marketing auf deren kosten mangelhafte dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte mangel wird behoben. die minderung ist erst nach erfolgloser nachbesserung zulässig. die wandlung wird ausgeschlossen. jede haftung für mangelfolgeschäden wie datenverlust, betriebsausfall, entgangenen gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.

  6. jeder anspruch des kunden auf die geltendmachung von mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden dienstleistungsergebnisse ohne zustimmung von emem vom kunden oder dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.

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vertraulichkeit.

die parteien behandeln alle informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. im zweifel sind informationen vertraulich zu behandeln. diese geheimhaltungspflicht besteht schon vor vertragsabschluss und dauert über die beendigung des vertrages hinaus.

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schlussbestimmungen

  1. sollten teile dieser agb ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die agb im übrigen gleichwohl verbindlich.

  2. rechte und pflichten aus einem, basierend auf diesen agb abgeschlossenen vertrag, können nur mit schriftlicher zustimmung der anderen partei auf dritte übertragen werden. von dieser bestimmung ausgenommen ist die übertragung des vertrages von pops marketing an eine rechtsnachfolgerin oder verbundene gesellschaft.

  3. auf abgeschlossene verträge ist schweizerisches recht anwendbar.

  4. gerichtsstand für sämtliche streitigkeiten ist der sitz von pops marketing gmbh.

  5. datum der bestimmungen: 29.03.2022

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